• ...ab Auslieferung in OF,

    ab Übergabeinspektion,

    ab Übergabe (Abholung) beim Händler,

    ab Zulassung?

    Wer weiß es?

    Würde meine VFR heute abholen, aber dank winterlichen Temperaturen, könnte sie auch noch eine Weile als Aussteller dienen;-)

    Langsam kribbelt es doch schon und bezahlt hab' ich schon...

    LG Rainer

    "...das Gas ist rechts ;-)"

  • Ich vermute mal vorsichtig, ab Auslieferung durch den Händler.
    I.d.R. ist das ja auch der Tag der EZ, bzw. die EZ ist ei, zwei Tage vorher, also fast identisch.
    Ich habe meine damalige CBR 1100 XX schon im Dez. 1996 ausgeliefert bekommen, sie aber erst im März 97 angemeldet.
    Es gab dann irgendwann den Hinweis, dass die Garantie bereits im Dezember 98 ablief. War damals irritiert. Aber im Nachhinein war es irgendwie klar.
    Aus meinen "Bimota-Zeiten" weiß ich, dass die richtig teuren und seltenen Schätze oftmals nur mit roter Nummer gefahren werden, also nie eine EZ erfahren.
    Wenn der Garntiebeginn dann mit der EZ gleichzusetzen wäre, hätte man ja Zeit des Motorradlebens keine Probleme hins. einer Garantie.

  • Danke,

    ja so hatte ich mir das auch gedacht, obwohl ich es bei den EU-Fahrzeugen teilweise anders kenne.

    Ist ja eigentlich auch egal, hat ja drei Jahre und wenn sie die übersteht, dann ist sie eingefahren und hält ewig ;)

    Meine erste VFR hatte vor über zehn Jahren schon 226tKm drauf und vielleicht fährt sie heute noch irgendwo rum...

    So long, Rainer

    "...das Gas ist rechts ;-)"