Mal folgende Überlegungen in den Raum gestellt:
1. haben die Italiener ein Foto vom Fahrer? soviel ich weiß, wird dort wie in A nur von hinten (Kennzeichen) ein Foto gemacht
2. damit Geld einzutreiben dürfte in D nicht funktionieren da es hier anders als in I keine Halterhaftung gibt.
3. Nach mehr als einem Jahr brauche ich mich auch nicht mehr erinnern wer alles mit meinem Bike durch die Dolos gefahren ist
4. mit dem Kennzeichen sollte man dann die nächsten Jahre nicht nach I fahren, who cares? wenn es um eine Menge Kohle geht. (wg. 30 Euro würde ich da auch keinen Aufriß machen und einfach überweisen) aber von solchen Summen reden wir ja leider in diesen Fällen nicht
Die Italiener sind IMHO nicht daran interessiert das Geld durch diese Zusammenarbeit bei der Eintreibung von Bußgelder in Europa zu kassieren, da es dann in D bleibt.
Geld was dadurch eingenommen wird verbleibt immer in dem Land wo es eingetrieben wird, also hätte sie nichts davon
Um nochmal auf die Halterhaftung zurückzukommen, in D muss der zu diesem Zeitpunkt verantwortliche Fahrer bestraft werden und da der sich durch solche Aktionen nicht benennen lässt, läuft das wohl ins Leere. Anders sieht das aus, wenn jemand in Europa gelasert, etc., angehalten und die Personalien vor Ort festgestellt werden, jemand also zweifelsfrei als Fahrer identifiziert wurde. Dann wird auch D ein Bußgeld sicher vollstrecken.
Falls jetzt jemand einwendet, bei Lasern etc. und Anhalten ist ja immer Sofortkasse, muss ich sagen im Prinzip ja aber:
Mir ist letztens ein Fall zu Ohren gekommen aus Norwegen, keine Ahnung warum die nicht Sofortkasse angewendet haben, jedenfalls hat der Betreffende jetzt die Forderung in D an der Backe und kommt da nicht raus da seine Identiät als Fahrer fest steht.
Gruß
Micha