Diebstahlversicherung während Werkstattaufenthalt

  • Du bist nicht verpflichtet zu überprüfen ob der Hof abschliessbar ist....
    Gruß Claus

    Wenn es für dich als Kunde erkennbar ist (oder hätte erkennbar sein können) muss dich der Händler über nichts mehr informieren und kann dich in gutem Glauben lassen und ist dennoch aus der Haftung draußen, da ihn kein Verschulden trifft.

  • Hallo Manfred, über die vielen wenn und hätte können wir noch hunderte Threads schreiben. Aber das ist dann mehr ein Fall für Rechtsanwälte die ja schließlich damit ihr Geld verdienen. Aus diesem Grund sollte ja jeder eine Rechtsschutzversicherung haben. Ich habe damals kein Problem damit gehabt und die Versicherung hat bezahlt und damit ist das Thema auch jetzt für mich erledigt.

    Gruß Claus

    "Als Gott sah das nicht jeder Motorrad fahren kann , erfand er für den Rest Fußball"

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
    Walter Röhrl