Du bist nicht verpflichtet zu überprüfen ob der Hof abschliessbar ist....
Gruß Claus
Wenn es für dich als Kunde erkennbar ist (oder hätte erkennbar sein können) muss dich der Händler über nichts mehr informieren und kann dich in gutem Glauben lassen und ist dennoch aus der Haftung draußen, da ihn kein Verschulden trifft.