Es geht zum TÜV

  • Nabend zusammen

    Bei meiner Dicken ist der TÜV fällig, was mir beim Allgemeinzustand des Bikes im Grunde kein Kopfzerbrechen bereitet. Der DAM hat Begleitpapiere, ist "be-eated" und wird durchgewunken.

    Aber wie ist es mit dem LSL Lenker und den in der Höhe verstellbaren Fußrasten ? (beide von Thurn)

    Ist von euch schon jemand mit diesen Teilen vorgefahren ?

  • Hi Mitch,

    zu dem Lenker kann ich nichts sagen, aber mit den Fussrasten bin ich letztens beim TÜV gewesen,
    ist dort überhaupt nicht aufgefallen. Hatte aber natürlich die ABE vorsichtshalber dabei.
    Hängt aber wahrscheinlich immer im Einzelfall vom jeweiligen Prüfer ab...

    Viele Grüße, Markus ;)

    Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang. Konfuzius

  • Hallo,
    der LSL-Lenker muß trotz ABE eingetragen werden, die Rasten sind mit ABE die du nur mitführen must. Aber der Prüfer hat das letzte Wort, was beim nächsten Tüv in 2Jahren oder bei einer Poli Kontrolle ist, ist eine andere Sache.

    8o
    Gruß Uwe

  • Moin Mitch,

    das Lenkerthema hat zwei Teile. Der Lenker an sich hat eine ABE, allerdings nur für die Honda-Modelle, die ohnehin einen Rohrlenker haben. Folglich wirst du die VFR 1200 F/D SC 63 im Teilegutachten nicht finden.

    Dann gehört zum Umbau noch das Superbike-Kit von LSL (also die Halterungen an den Standrohren etc.). Das hat auch ein Teilegutachten (dort gibt es auch die VFR 1200 F/D) und eben dieses muss über eine Abnahme in die Papiere eingetragen sein bzw. übergangsweise über eine Bescheinigung vom TÜV bzw. lokalen Prüforganisationen mitgeführt werden.

    Habe selber gerade den Zirkus deswegen...

    Greetz
    Peter

  • Ich habb den LSL Lenker, die Hebelei von LSL,einen BOS Endtopf und ein Wilbers Fahrwerk dran und der TÜV/DEKRA hat nicht mal nach Papieren gefragt.
    Aber wie bereits erwähnt liegt das im ermessen des Prüfers was er alles sehen will.

    Grüsse aus dem Münsterland
    Sabine und Daniel


    Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!!

  • Hallo,
    der LSL-Lenker muß trotz ABE eingetragen werden,
    die Rasten sind mit ABE die du nur mitführen must....

    Beides MIT ABE :!:
    Davon MUSS eins eingetragen werden...
    Das Andere nicht... :?:

    MEIN letzter Kenntnisstand:
    Habe ich eine mitzuführende
    Allgemeine Betriebs Erlaubnis...
    MUSS ich gar nüx eintragen :!:

    ...just my 2 cent...
    8)

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts :!:
    ...just my 2 cent... ;)

  • Kurzfassung:

    Für deine Anbauten, für die du eine ABE hast, brauchst du nichts eintragen zu lassen und musst lediglich die ABE mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.

    Für deine Anbauten, für die du ein Teilegutachten hast, ist mit dem Einbau zunächst die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen. Du musst den Umbau dann von einer zugelassenen Stelle (TÜV, DEKRA usw.) auf Basis des Teilegutachtens auf korrekten Einbau prüfen lassen (folglich sind davon primär wirklich sicherheitsrelevante Baugruppen betroffen). Im Teilegutachten ist auch beschrieben, ob ein Eintrag in die Papiere sofort nach Abnahme notwendig ist oder ob es reicht, beim nächsten Anlass in der Zulassungsstelle die Sachen in der Zulassungsbescheinigung nachtragen zu lassen. In der Zwischenzeit gilt das Abnahmezertifikat.

    Zum Hinweis von Daniel: Auf das Ermessen eines Prüfers würde ich mich nicht verlassen. Durchaus möglich, dass er Dinge aus Unkenntnis nicht sieht oder nicht sehen will. Doof nur, wenn du verunfallst und die beteiligten Versicherung das als willkommenen Anlass nehmen, sich aus der Zahlungsverantwortung zu ziehen oder die Entschädigung aufgrund deines Fehlverhaltens zu kürzen.

    Allzeit gute Fahrt...

  • Kurzfassung:

    Für deine Anbauten, für die du eine ABE hast, brauchst du nichts eintragen zu lassen und musst lediglich die ABE mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.

    Für deine Anbauten, für die du ein Teilegutachten hast, ist mit dem Einbau zunächst die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen. Du musst den Umbau dann von einer zugelassenen Stelle (TÜV, DEKRA usw.) auf Basis des Teilegutachtens auf korrekten Einbau prüfen lassen (folglich sind davon primär wirklich sicherheitsrelevante Baugruppen betroffen). Im Teilegutachten ist auch beschrieben, ob ein Eintrag in die Papiere sofort nach Abnahme notwendig ist oder ob es reicht, beim nächsten Anlass in der Zulassungsstelle die Sachen in der Zulassungsbescheinigung nachtragen zu lassen. In der Zwischenzeit gilt das Abnahmezertifikat.

    Zum Hinweis von Daniel: Auf das Ermessen eines Prüfers würde ich mich nicht verlassen. Durchaus möglich, dass er Dinge aus Unkenntnis nicht sieht oder nicht sehen will. Doof nur, wenn du verunfallst und die beteiligten Versicherung das als willkommenen Anlass nehmen, sich aus der Zahlungsverantwortung zu ziehen oder die Entschädigung aufgrund deines Fehlverhaltens zu kürzen.

    Allzeit gute Fahrt...

    Moin Peter...
    Abgesehn vom Exkurs Teilegutachten & Co., passts ja mit der "ABE-Beurteilung" :!:

    Was die ursprüngliche Frage zu den THURN-Teilen angeht, würde Ich bei LSL Direkt anfragen, denn vlt. existiert ja mtlw. eine passende ABE :?:
    Die Fussrasten würde Ich zur HU wieder abbauen... ;)

    Was den "Versicherungshinweis" angeht...ist tatsächlich VORSICHT geboten, denn ich weiß von einer Kiste, die auseinander genommen wurde... :P

    ...just my 2 cent...
    8)

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts :!:
    ...just my 2 cent... ;)

  • Mein Tüffi erfreut sich an dem schönen Motorrad und geniesst seine Testrunde. Der neue Lsl lenker hat ihn sehr erfreut wegen Steigerung der Bequemlichkeit. Fragen wegen ABE etc. habe ich noch nie von ihm gehört.

    Gruß Claus

    "Als Gott sah das nicht jeder Motorrad fahren kann , erfand er für den Rest Fußball"

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
    Walter Röhrl

  • Mein Tüffi erfreut sich an dem schönen Motorrad und geniesst seine Testrunde. Der neue Lsl lenker hat ihn sehr erfreut wegen Steigerung der Bequemlichkeit. Fragen wegen ABE etc. habe ich noch nie von ihm gehört.
    Gruß Claus

    Der optische Zustand (Töff & Fahrer ;) ), sowie dasss allgemein zurückhaltende Auftreten, "können" da sicher helfen... :D

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts :!:
    ...just my 2 cent... ;)

  • Zum Hinweis von Daniel: Auf das Ermessen eines Prüfers würde ich mich nicht verlassen. Durchaus möglich, dass er Dinge aus Unkenntnis nicht sieht oder nicht sehen will. Doof nur, wenn du verunfallst und die beteiligten Versicherung das als willkommenen Anlass nehmen, sich aus der Zahlungsverantwortung zu ziehen oder die Entschädigung aufgrund deines Fehlverhaltens zu kürzen.

    Der Hinweis ist berechtigt, ich habe die nötigen Papiere aber auch immer dabei.

    Grüsse aus dem Münsterland
    Sabine und Daniel


    Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!!

  • Also zum Thema ABE. Wenn ABEs und TGAs vorhanden sind und die verbauten Teile sich gegenseitig beeinflussen, sind diese zusammen zuprüfen und abnehmen zulassen. ABEs beziehen sich immer auf den serienmäßigen Zustand des Fahrzeuges.
    Also Obacht. Immer schön alles lesen bei ABEs und TGAs.

  • Moin Christian... ;)
    Du hattest es wahrscheinlich überlesen,
    denn Peter hatte es in seiner "Kurzfassung" beschrieben...

    Kurzfassung
    ... Im Teilegutachten ist auch beschrieben, ob ein Eintrag in die Papiere sofort nach Abnahme notwendig ist oder ob es reicht, beim nächsten Anlass in der Zulassungsstelle die Sachen in der Zulassungsbescheinigung nachtragen zu lassen...


    Aber lieber einmal mehr, als gar net... :D

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    ...just my 2 cent... ;)

  • Ich war am Donnerstag nach 8,5 Jahren und 90`000Km bei der 2. technischen Kontrolle. Nennt sich bei euch TÜV.
    Das war lustig, da die VFR hier so ein Exote ist, dass die absolut keine Ahnung haben, was original ist und was nicht. Das einzige Beiblatt war vom inzwischen halb ausgebrannten Bos (1.Serie) Der hat weder die Helibar, Noraces Kenzeichenhalter, das LED Rücklicht (von Thurn) noch die 4cm Heckhöherlegung bemerkt sprich gesehen, also bemerkt schon aber nicht gesehen. Naja, von Rest reden wir mal gar nicht, Powercommander mit O2 Stopfen, Frontfender Verlängerung, Givi Scheibe usw usw usw. Was beanstandet wurde, dass das Hinterrad auf dem Zentralständer den Boden berührt und er somit nicht das Spiel kontrollieren könne. Dazu 1. von mir, dass der Zentralständer sowieso bei jeder VFR Zubehör ist, den man sich damals teuer kaufen musste (also normal nicht dabei) und 2. die Vorspannung wegen der überdämpften Federung hinten auf Max ist. Bei der nächsten Kontrolle hätt ich dafür zu sorgen, dass die Einstellung stimmen würde, was mir auch noch schriftl. zugesannt wurde. Klar sorge ich dafür, der ZS wird vor der nächsten Kontrolle abgeschraubt und gut ist. Also bestanden wenn auch mit diesem kleinen Mangel.

    4 Mal editiert, zuletzt von Robert (29. September 2018 um 14:39)

  • Nachtrag;
    Prüfer; Standlicht einschalten.
    Ich; brennt doch schon.
    Prüfer; ja wo den ?
    Ich; bei den Blinkern oben links und rechts.
    Prüfer; nur Standlicht einschalten.
    Ich; hää geht doch gar nicht !
    Prüfer; achso

  • ...der Prüfer war ja voll auf der "Höhe" :)