Von Honda werkstatt Abgezockt! Wer hat Tipps?

  • Moin Alle zusammen,

    Ich wollte mir für meine VFR 800F RC79 einen Ersatzschlüssel Programieren lassen. Das hat mich jetzt 1813€ gekostet. Kann mir jemand Tipps Geben welche Schritte Ich einleiten sollte?

    Ich Schildere den Vorfall :

    Vor einigen Wochen habe Ich für meine VFR 800F einen Ersatzschlüssel bestellt. Dafür war Ich direkt Vor Ort mit dem fahrbaren und intakten Motorrad. Ich habe dann den Schlüssel bestellt, bezahlt und bin danach wieder mit dem intaktem Motorrad nach Hause gefahren.Ein paar Tage später erhielt Ich den Anruf dass der Schlüssel jetzt da sei und ich zum einprogramieren vorbei kommen sollte. Anschließend fuhr Ich mit dem immer noch intakten fahrzeug zum Händler. Ich gab meinen Schlüssel am Empfang ab und wartete im Verkaufsbereich dass ich es anschließend gleich wieder mitnehmen kann. Nach ca. einer Stunde kam der Chef persönlich vorbei und sagte mir das zum Programieren die Verkleidung ausgebaut werden muss und Sie es nicht mehr am selben Tag schaffen. Er gab mir einen kostenlosen Ersatzwagen mit. Am nächsten Tag rief Ich an ob Ich das Fahrzeug abholen kann. Dann wurde mir am Telefon mitgeteilt dass beim Programieren des Schlüssels das Steuergerät kaputt gegangen ist und sich das Fahrzeug nicht mehr startenb lässt.Mir wurde gesagt sie bestellen für mich ein neues Steuergerät und die Lieferung dauert ca. 8 Wochen. Ich wurde nicht darüber Informiert dass ich das Steuergerät zu zahlen habe und nahm an es wird vom Händler bezahlt da das Motorrad vorher intakt war. Nach ca. 4 Wochen (Gestern) fuhr Ich beim Händler vorbei um mich zu erkundigen ob das Steuergerät da sei. Mir wurde gesagt es sei genau andiesem Tag gekommen aber jetzt müssen noch 2 neue Schlüssel bestellt werden. Heute wurde Ich angerufen dass Ich das Motorrad abholen kann. Als Ich das Motorrad abholen wollte Wurde mir eine Rechnung von 1813,00€ vorgelegt. Ich sagte dass es nie erwähnt wurde dass ich die kosten für das Defekte Steuergerät zahlen müsse. Der Chef Antwortete darauf hin dass Ich das Steuergerät und die 2 neuen Schlüssel, sammt sämtlicher Arbeitsstunden zu zahlen habe da ich für die Defekten Teile zu bezahlen habe.


    Ich halte das ganze für Abzocke von der Werkstatt da das Fahrzeug vorher 100% intakt war.

  • Ich kann dir nur sagen, hol dir umgehend einen Anwaltlichen Rat!

    Wir haben einen Ähnlichen Fall in der Familie mit einem Auto... :cursing:

    macht was ihr wollt, aber macht es ordentlich! ;)

  • Danke dir. Im Moment versuche ich es noch ohne Anwalt aber spätestens in einer Woche ziehe ich einen hinzu.

    Ja ist Wahrscheinlich das beste. Habe jetzt auch noch an Honda Deutschland und die Kfz Schiedsstelle SH geschrieben.
    Ein andere Honda Werkstatt sagte mir dass Ich da zu 99% keine schuld dran habe wenn das Motorrad vorhher lief. Und Außer einem Sportauspuff ist da nichts technisch verändert....

  • Das ist ja ne ganz dicke Nummer,
    wenn Honda Deutschland nicht umgehend reagiert bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt !

    Grüßle Martin
    wünsche allen, fahrt schräg und kommt gesund heim
    "Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen,
    sollten wir lieber dankbar sein,
    dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen."
    (Dieter Hildebrandt)

  • Unglaublich, wie dreist und kaltschnäuzig manche Leute sind...

    Kannst Du uns einen Tip geben wo Du warst, damit man da einen großen Bogen drum macht?

    Viele Grüße, Markus ;)

    Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang. Konfuzius

  • Ich muss den Namen der Werkstatt hier raus nehmen. Aber wer mehr Infos möchte kann eine PN schreiben.

    Es Handelt sich auf jeden Fall um eine Honda Vertragswerkstatt im Bereich Neumünster....

    Darum dachte ich auch sie sind Qualifiziert einen Schlüssel zu programieren....

    Einmal editiert, zuletzt von Mario (26. Juni 2018 um 22:24)

  • Danke..

    Ich wünsche Dir auf jeden Fall, daß Du Dein Geld wieder zurück bekommst - ob mit oder ohne Anwalt!

    Viele Grüße, Markus ;)

    Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang. Konfuzius

  • Wow... zu so viel Unverschämtheit kann man kaum was sagen. Das programmieren eines neuen Schlüssels hat bei mir zusammen keine 50 Euro gekostet. Die hatten sich aber auch etwas zögerlich ob sie dies überhaupt machen. Auch wegen Steuerteil. Hatten auch gesagt, daß sie als Händler das dann zahlen müssten. Ich sehe für dich also auch sehr gute Karten, daß du die Rechnung nicht bezahlen musst. Aber die Entscheidung darüber kann durchaus dauern. Je nachdem wie quer sich der Händler stellt.

    Ich drücke dir die Daumen, daß diese unglückliche Geschichte für dich gut und vor Allem schnell ausgeht.

    Bremsen ist die Umwandlung von hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme... :D

  • Sauerei - Honda anschreiben und Antwort abwarten. Wenn dass nichts bringt Anwalt einschalten. Da hast du vielleicht dein Geld in 3 Jahren wieder. Am besten du zahlst erstmal die Rechnung nicht bevor du von Honda eine Antwort hast.

    Gruß Micha

    Mehr - ist weniger ;)

  • Man muss schon das falsche Werkzeug verwenden oder farbenblind sein, um sowas wie die eigentlich simple Programmierung eines Schlüssels bei HISS-Hondas zu versemmeln.
    Ich hoffe mal ein Vertragshändler verfügt über einen entsprechend originalen Adapter und entsprechende Leute mit Sachverstand.

    Eine kurze Recherche hat ergeben, dass sich das Prozedere nicht von jenem an meiner Varadero unterscheidet und selbst mit gebasteltem Adapterkabel von jedem technisch versierten Schrauber in Eigenregie durchgeführt werden kann.
    Das Gedöns gabs sogar mal via Amazon:
    https://www.amazon.de/Programmierung…r/dp/B00PWDCF5I

    Was mir sauer aufstößt ist natürlich auch das Vorgehen des Händlers.
    Selbst wenn die dummerweise deine ECU gehimmelt haben, gibts da immer noch die Betriebshaftpflicht um sowas zu regeln.
    Kostet also den Betrieb nix außer Zeit und dich ein wenig Ärger wegen der langen Lieferzeiten.

  • Was für ne Scheixxe :cursing:
    suche Dir einen Anwalt

    Ich drücke Dir die Daumen

    Mitglied des VFR OC

    Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)

  • Meine Vorgehensweise!
    Reklamation schriftlich an dein Händler und Honda Frankfurt, am besten über ein Anwalt.
    Du hast ein betriebsbereites Motorrad übergeben, wenn die nicht das Fachwissen haben, wie ein Schlüssel angelernt wird, sorry das ist das Problem des Händlers.

    Munter bleiben!

    Bernd

    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben etwas Spiel ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd 2 (23. Juni 2018 um 17:08)

  • Probier lieber nichts ohne Anwalt! So wie du es schilderst wirst du nicht ohne auskommen. Und ein Infogespräch mit einem Anwalt kostet nicht die Welt. drück dir die Daumen :)

    Gruß Claus

    "Als Gott sah das nicht jeder Motorrad fahren kann , erfand er für den Rest Fußball"

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
    Walter Röhrl

  • Wenn Honda nicht Reagiert, würde ich ohne Anwalt nicht versuchen etwas zu Regeln!
    Im Zweifel wird da immer noch etwas mit reingedichtet, was so nicht stimmt.
    Aber der Händler wird schon einen Zeugen finden, den Du dann nicht hast.

    Einfach nicht Ignorieren! :whistling:
    Gruß
    Kalle

  • OHNE RA würde ich die Angelegenheit gar nicht regeln wollen :!:

    Viel Erfolg... :thumbup:

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts :!:
    ...just my 2 cent... ;)

  • Danke auc jeden Fall für Eure Tipps. Ich werde noch versuchen an mein Original Steuergerät ran zu kommen. Dann kann vielleicht über einen Kfz Verständigen bewiesen werden das es ein Werkstattfehler war. Wenn ich die Antwort von Honda Deutschland habe kopiere ich sie mal hier rein.

  • Moin,
    Anwalt ggf., den Ablauf bitte vorher sauber definieren. Je besser deine Sachverhaltsklärung um so einfacher das Thema zu deinen Gunsten zu wenden.
    Als erstes bitte umgehend und schriftlich die Rechnung reklamieren.
    Grundsätzlich einen sauberen Auftrag und immer schriftlich erteilen.
    Die berühmteste Abzockmethode ist der Auftrag TÜV fertig machen, anstelle nur TÜV machen.

    Hier etwas Lektüre:
    Möglichst sofort beanstanden und auf Korrektur der Rechnung bestehen. Später wird der Nachweis schwieriger. Aber: Nicht leichtfertig mit dem Vorwurf "Betrug" kommen, denn die Werkstatt kann Fehler machen – und wird sich im Zweifel darauf berufen. Der Vorwurf des bewussten Betrugs ließe sich nur erhärten, wenn reihenweise Kunden auf ähnliche Weise abgezockt worden wären.


    Müssen im Nachhinein als überflüssig erkannte Arbeiten bezahlt werden?
    Grundsätzlich gilt: Ist eine Fehlerursache nicht eindeutig, kann die Werkstatt auch Schritte zum Ausschluss von möglichen Fehlerquellen unternehmen. Sie muss dabei aber nach den Regeln des Handwerks sinnvoll vorgehen. Wird etwa beim Beheben eines Motorruckelns nach dem Austausch eines Steuergeräts schließlich der Luftfilter als Ursache erkannt, muss der Kunde nur den Filter bezahlen.
    Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, wann muss er bezahlt werden?
    Der Kostenvoranschlag ist rechtlich eine "unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten". Er kann zwar überschritten werden, doch bei mehr als 20 Prozent Überschreitung urteilen die Gerichte üblicherweise für den Kunden. Er muss die darüberliegenden Mehrkosten dann nicht tragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Werkstatt den Kunden nicht über die drohende Überschreitung informiert und nicht seine Zustimmung eingeholt hat. Von vornherein strikt eingehalten werden müssen nur verbindliche Kostenvoranschläge.
    Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung auf Reparaturarbeiten aus?
    Eine Werkstatt muss zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung ("Sachmängelhaftung") für ihre Arbeit geben. Sie kann die Frist aber vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, muss die Werkstatt diesen kostenlos beheben. Eine Garantie tritt neben die Gewährleistung, hebt diese also nicht auf. Für die Garantie gelten allein deren Bestimmungen.
    Was passiert, wenn der Wagen in der Werkstatt beschädigt wurde?
    Die Werkstatt muss den Schaden beheben oder bezahlen, dafür hat sie eine Haftpflichtversicherung.
    Wer schlichtet einen Streit zwischen der Werkstatt und dem Kunden?
    Vor dem Rechtsweg kann der Kunde eine Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes anrufen, ihr Schiedsspruch ist für die Werkstatt verbindlich, sofern diese Mitglied der Kfz-Innung ist. Passt dagegen dem Kunden die Entscheidung nicht, kann er immer noch vor Gericht gehen.

    Besten Gruß
    Marco

    Die besten Grüße
    Conny & Marco

    :thumbup:  "Genieße das Leben ständig, denn du bist länger Tot als lebendig"  :thumbup: