lest mal bittte Die rechtliche Möglichkeit, Fahrzeuge von Rasern einzuziehen, gibt es erst seit Oktober 2017. Sie müssen dafür nicht an einem illegalen Rennen teilgenommen haben, eine Fahrweise dieser Art genügt. Ob der neue Paragraf nun das erste Mal in Hamburg angewendet wurde, ist nicht ganz klar. Es sei aber sicherlich einer der ersten Fälle, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.te das hier....https://www.t-online.de/auto/recht-und…torrad-ein.html
OK
Strtafe muss sein bei solch einer Vorgehensweise im öffentlichen
Strassenverkehr keine Frage. Aber wenn Rennfahrten in Hamburg . Berlin.
Hessen usw. Nachts stattfinden und sogar unbeteiligt Tote zu beklagen
sind.....werden die Luxuskarren Wie AMG, Lamborgini und co nicht
eingezogen. Nein Die Täter dürfen auch noch Revision gegen das Urteil
einlegen und brkommen statt Mord nur fahrlässige Tötung und dürfen nach
ein paar Jahren wieder auf freien Fuss.
Unser Rechtsystem hinkt schon lange--es sollte dringend eine
Überarbeitung erfahren, aber dafür haben die Kasper in Berlin ja keine
Zeit. Diese sind ja nur am Streiten um Posten welche vergeben werden
müssen. <X
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_85590264/raser-verurteilt-gericht-zieht-motorrad-ein.html</a>https://www.t-online.de/auto/recht-und…torrad-ein.html