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  1. VFR-Forum - Die V4 Bande von Honda
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Hinterradabdeckung VFR 1200 f Original

    • suche
  • lutze
  • 9. August 2022 um 22:03
  • Erledigt
  • lutze
    VFR Schüler
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    • 9. August 2022 um 22:03
    • #1

    hallo

    Ich suche auf diesem Wege eine originale Hinterradabdeckung für die VFR1200f gebraucht oder neu

    Art. 08F63MGE802

    Vielleicht hat ja noch jemand eine abzugeben

    Lg

    Lutze

    :thumbup:

  • norace
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    • 9. August 2022 um 23:13
    • #2

    Hi Olaf,

    schau mal bei ffcarbon, das Teil hat die gleiche Form wie das Orginal,

    sieht besser aus und ist günstiger.

    Ich bin seit Jahren zufrieden damit.

    Gruß Martin

    https://www.ffcarbon.com/Honda/VFR-1200…-2010-2016.html

    Grüßle Martin
    wünsche allen, fahrt schräg und kommt gesund heim
    "Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen,
    sollten wir lieber dankbar sein,
    dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen."
    (Dieter Hildebrandt)

  • lutze
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    • 10. August 2022 um 11:07
    • #3

    Hi

    ja danke

    Das habe ich natürlich auch schon gesehen

    ich wollte aber gerne ein Original Teil verbaut haben

    Lg

    :thumbup:

  • norace
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    • 10. August 2022 um 11:36
    • #4

    orginal ist billiges Plastik 8|

    und eigentlich das Geld nicht wert ;):/

    Grüßle Martin
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  • Blackrunner
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    • 11. August 2022 um 12:13
    • #5

    Ich habe das von ff carbon auch genommen da es echt hochwertiger ist. Bin voll zufrieden damit.

    Gruß Claus

    "Als Gott sah das nicht jeder Motorrad fahren kann , erfand er für den Rest Fußball"

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
    Walter Röhrl

  • lutze
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    • 11. August 2022 um 15:41
    • #6

    Danke euch

    Hab heute noch eine neue Abdeckung ergattern können :)

    Ist ja von Honda nicht mehr lieferbar:rolleyes:

    Aber trotzdem allen hier noch ein geiles warmes Wochenende 8)

    :thumbup:

  • VFR-Uwe
    VFR Profi
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    • 4. September 2022 um 13:41
    • #7

    Hallo,

    Habe eine Frage zu Carbonteilen.

    Müssen sie zwingend eine ABE haben?

    Was basiert wenn nicht?

    Kann man sie beim TÜV eintragen lassen wenn man keinerlei Unterlage hat?

    8o
    Gruß Uwe

  • norace
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    • 4. September 2022 um 21:06
    • #8

    Selbst für das billige Plastikteil von Honda gibt es da nicht's zum eintragen ;)

    mit dem Carbonteil war ich schon 5mal beim TÜV und 2mal in einer Verkehrskontrolle,

    und keiner hat je nach Gutachten od. dergleichen gefragt :(:)

    man kann's auch übertreiben 8o

    Grüßle Martin
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  • Blackrunner
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    • 4. September 2022 um 23:05
    • #9

    Wie Martin schon schrieb: Da kräht kein Hahn nach:)

    Gruß claus

    "Als Gott sah das nicht jeder Motorrad fahren kann , erfand er für den Rest Fußball"

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  • lfbike
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    • 8. September 2022 um 09:05
    • #10

    Mit Plastikteilen gab es auch hier bei uns, egal ob HU oder Polizeikontrolle noch nie Probleme.

    Viele Grüße aus dem Südharz
    Lutz  :P

    Das Leben ist zu kurz, um zu Bremsen!
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  • VFR-Uwe
    VFR Profi
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    • 8. September 2022 um 19:38
    • #11

    ja Plastik ist halt kein Carbon

    8o
    Gruß Uwe

  • G.Thurn
    Erfahrener VFR´ler
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    • 10. September 2022 um 11:29
    • #12

    Bestimmungen zu Hinterradabdeckung

    Wir waren mit eigenen Hinterradabdeckungen von den TÜV- bzw. Zulassungs-Bestimmzungen betroffen.

    Es gilt folgende Regelung: für alle nach Bundesrecht zugelassenen Fahrzeuge, war eine ABE oder Eintagung vorgeschrieben. Mit Jahr 2000 wurde für Motorräder die Betriebserlaubnis nach EU-Richtlinie erteilt. Ab diesem Zeitraum war eine Eintragung oder ABE nicht mehr erforderlich. Wenn der eine oder andere Hersteller eine ABE mitliefert, mag das für den kunden möglichweise erleichternd sein, eine gestzliche Grundlage hierzu besteht nicht.

    Konkret war für uns die Situation so, dass wir ein Gutachten für unsere Hinterradabdeckungen für VFR 750 (RC36) sowie VFR 800 (RC46) hatten. Mit Einführung der neuen Bestimmungen hat uns der TÜV einbestellt, um uns über die neuen Bestimmungen, gültig für Modelle ab 2000, zu informieren. Dies bedeutete, dass die Hinterradabdeckungen nicht mehr eintragungspflichtig waren, zum anderen gelten aber für bestimmte Bauteile andere bzw. weiterführende Prüfkriterien,

    Gruß

    Gerhard Thurn

  • VFR-Uwe
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    • 10. September 2022 um 19:13
    • #13

    Hallo Gerhard,

    danke für Deine Ausführung, aber das soll heißen diese Befreiung gilt nur für die Hinterradabdeckungen? Andere Carbonteile benötigen noch eine ABC

    8o
    Gruß Uwe

  • G.Thurn
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    • 13. September 2022 um 08:03
    • #14

    hallo Uwe,

    bei meiner Antwort ging es primär um das Bauteil, nicht um das Material.

    Es wird möglichweise um den Verwendungszweck eines Bauteils gehen. Eine Abdeckung für die Gabelbrücke wird vermutlich anders bewertet als ein Frontkotflügel.

    Nach meiner Erfahrung geht man aber heutzutage im allgemeinen bei Prüfstellen "lockerer" mit dem Thema um als früher.

    Gruß

    Gerhard Thurn

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