hallo
Ich suche auf diesem Wege eine originale Hinterradabdeckung für die VFR1200f gebraucht oder neu
Art. 08F63MGE802
Vielleicht hat ja noch jemand eine abzugeben
Lg
Lutze
hallo
Ich suche auf diesem Wege eine originale Hinterradabdeckung für die VFR1200f gebraucht oder neu
Art. 08F63MGE802
Vielleicht hat ja noch jemand eine abzugeben
Lg
Lutze
Hi Olaf,
schau mal bei ffcarbon, das Teil hat die gleiche Form wie das Orginal,
sieht besser aus und ist günstiger.
Ich bin seit Jahren zufrieden damit.
Gruß Martin
Hi
ja danke
Das habe ich natürlich auch schon gesehen
ich wollte aber gerne ein Original Teil verbaut haben
Lg
orginal ist billiges Plastik
und eigentlich das Geld nicht wert
Ich habe das von ff carbon auch genommen da es echt hochwertiger ist. Bin voll zufrieden damit.
Gruß Claus
Danke euch
Hab heute noch eine neue Abdeckung ergattern können
Ist ja von Honda nicht mehr lieferbar
Aber trotzdem allen hier noch ein geiles warmes Wochenende
Hallo,
Habe eine Frage zu Carbonteilen.
Müssen sie zwingend eine ABE haben?
Was basiert wenn nicht?
Kann man sie beim TÜV eintragen lassen wenn man keinerlei Unterlage hat?
Selbst für das billige Plastikteil von Honda gibt es da nicht's zum eintragen
mit dem Carbonteil war ich schon 5mal beim TÜV und 2mal in einer Verkehrskontrolle,
und keiner hat je nach Gutachten od. dergleichen gefragt
man kann's auch übertreiben
Wie Martin schon schrieb: Da kräht kein Hahn nach
Gruß claus
Mit Plastikteilen gab es auch hier bei uns, egal ob HU oder Polizeikontrolle noch nie Probleme.
ja Plastik ist halt kein Carbon
Bestimmungen zu Hinterradabdeckung
Wir waren mit eigenen Hinterradabdeckungen von den TÜV- bzw. Zulassungs-Bestimmzungen betroffen.
Es gilt folgende Regelung: für alle nach Bundesrecht zugelassenen Fahrzeuge, war eine ABE oder Eintagung vorgeschrieben. Mit Jahr 2000 wurde für Motorräder die Betriebserlaubnis nach EU-Richtlinie erteilt. Ab diesem Zeitraum war eine Eintragung oder ABE nicht mehr erforderlich. Wenn der eine oder andere Hersteller eine ABE mitliefert, mag das für den kunden möglichweise erleichternd sein, eine gestzliche Grundlage hierzu besteht nicht.
Konkret war für uns die Situation so, dass wir ein Gutachten für unsere Hinterradabdeckungen für VFR 750 (RC36) sowie VFR 800 (RC46) hatten. Mit Einführung der neuen Bestimmungen hat uns der TÜV einbestellt, um uns über die neuen Bestimmungen, gültig für Modelle ab 2000, zu informieren. Dies bedeutete, dass die Hinterradabdeckungen nicht mehr eintragungspflichtig waren, zum anderen gelten aber für bestimmte Bauteile andere bzw. weiterführende Prüfkriterien,
Gruß
Gerhard Thurn
Hallo Gerhard,
danke für Deine Ausführung, aber das soll heißen diese Befreiung gilt nur für die Hinterradabdeckungen? Andere Carbonteile benötigen noch eine ABC
hallo Uwe,
bei meiner Antwort ging es primär um das Bauteil, nicht um das Material.
Es wird möglichweise um den Verwendungszweck eines Bauteils gehen. Eine Abdeckung für die Gabelbrücke wird vermutlich anders bewertet als ein Frontkotflügel.
Nach meiner Erfahrung geht man aber heutzutage im allgemeinen bei Prüfstellen "lockerer" mit dem Thema um als früher.
Gruß
Gerhard Thurn