Daraus wird wohl leider nichts, außer man hat einen kulanten Händler.
Auszug aus der "Mobilitätsgarantie":
"10. Mietfahrzeug
(Selbstfahrervermietfahrzeug)*
Wenn das berechtigte Fahrzeug aufgrund einer Panne in einer Entfernung von
mehr als 100 km zum Wohnort nicht mehr fahrbereit ist, eine Pannenhilfe nach
Ziffer 7 erfolglos bleibt und somit ein Abschleppen erforderlich ist sowie das
berechtigte Fahrzeug innerhalb von 4 Stunden nachdem es in die Werkstatt geschleppt wurde, nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, besorgt das
Honda Assistance-Center ein Mietfahrzeug (Selbstfahrervermietfahrzeug) der
Kategorie A bis max. 60,– Euro pro Tag. Die Kosten des Mietfahrzeuges werden für
die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 3 Werktage übernommen. Samstag
ist ein Werktag.
Der Berechtigte zahlt die Kosten für Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Vollkasko
und eventuelle freiwillige Versicherungen sowie für Zubehör. Wird das Mietfahrzeug
über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen, so gehen sämtliche
Kosten nach Ablauf von 3 Werktagen ab Übergabe des Fahrzeuges zu Lasten des
Berechtigten.
Die Leistung „Mietfahrzeug“ ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Leistung
nach Ziffer 11 (Bahnfahrt, Flug) oder Ziffer 12 (Hotelunterkunft) in Anspruch genommen
wird."
Das ist wohl eher eine Garantie dafür, dass man selbst (und das defekte Fz.) wieder nach Hause kommt.
Ein Ersatzfahrzeug am Wohnort gibt es jedoch nicht.
Gruß
Mattias