Noch mal das Thema der Anschlussgarantie in die Runde
Ich habe meine VFR 1200 FD am 08.12.2015 beim HONDA Vertragshändler als Neufahrzeug erworben.
Der Tag der Erstzulassung war am 01.03.2016.
Da ich eine Anschlussgarantie über zwei Jahre abschließen möchte, kann ich die HQR auch nur bei einem HONDA Vertragshändler abschließen.
In meinem Fall muss dies bis zum 07.12.2018 erledigt sein? Bei einer evtl. Inanspruchnahme der Anschlussgarantie bin ich natürlich auch verpflichtet, innerhalb des abgeschlossenen Zeitraumes die nötigen Inspektionen aller 12 tkm oder einmal jährlich beim HONDA Vertragshändler durch führen zu lassen?
Kann nach weiteren zwei Jahren ein erneuter Abschluss gemacht werden, wenn ja wie ist das mit den bis dahin gefahrenen Kilometern?
Danke im voraus und einen schönen Sonntag Euch allen!
Lasst Euch die Zeit bis zum Saisonstart nicht zu lang werden!