Ablauf - Anschlussgarantie

  • Noch mal das Thema der Anschlussgarantie in die Runde

    Ich habe meine VFR 1200 FD am 08.12.2015 beim HONDA Vertragshändler als Neufahrzeug erworben.  :thumbup:
    Der Tag der Erstzulassung war am 01.03.2016.

    Da ich eine Anschlussgarantie über zwei Jahre abschließen möchte, kann ich die HQR auch nur bei einem HONDA Vertragshändler abschließen.
    In meinem Fall muss dies bis zum 07.12.2018 erledigt sein? Bei einer evtl. Inanspruchnahme der Anschlussgarantie bin ich natürlich auch verpflichtet, innerhalb des abgeschlossenen Zeitraumes die nötigen Inspektionen aller 12 tkm oder einmal jährlich beim HONDA Vertragshändler durch führen zu lassen?
    Kann nach weiteren zwei Jahren ein erneuter Abschluss gemacht werden, wenn ja wie ist das mit den bis dahin gefahrenen Kilometern?

    Danke im voraus und einen schönen Sonntag Euch allen! :thumbup:
    Lasst Euch die Zeit bis zum Saisonstart nicht zu lang werden!

    Viele Grüße aus dem Südharz
    Lutz  :P

    Das Leben ist zu kurz, um zu Bremsen!
    Gib Gas und genieße es in vollen Zügen!



  • Da der Versicherungsträger sich geändert haben könnte, kann es auch sein, dass bei dir die Modalitäten sich geändert haben. Ich hatte Februar 2011 meine VFR gekauft und sie wurde ende 2010 noch zugelassen.

    Gruß

    Pieke

    (Ich bin eins mit der Maschine :whistling: , und die Maschine ist mit mir :D )

  • Moin Lutz,

    die Grundvoraussetzung der Anschlussgarantie ist der vorherige Abschluss INNERHALB der 3jährigen Garantiezeit!

    Bitte nicht EINEN Tag vor Ablauf zum FHH, sondern 2-3 Wochen vorher!
    Der Antrag wird formell aufgenommen & geprüft.
    Dazu wird vor Ort der Kilometerstand(besser weniger als 40tkm) überprüft & der Antrag nach FFM geschickt.
    "Papier ist geduldig" & kann Zeit in Anspruch nehmen.
    Kommste zu kurzfristig o. hast mehr als 40tkm kosts nAufschlag, lt. HQR-Preistabelle.

    Bevor es zu "Garantie-Haftungsproblemen" kommt, würde ICH sicher gehen & vom FHH die "notwendigen" Inspektionen durchführen lassen!
    Höchstrichterlich bestätigt, kann jeder fachbezogene Meisterbetrieb die Inspektionen durchführen, es kann dann aber auch zu Haftungs-Reibereien kommen, bei Inanspruchnahme der Garantie...
    Kann, muss aber nicht...

    Zur evtl. Anschluss-Anschluss-Garantie, kenn ich keinen Betroffenen & ICH werde hierzu beim Händler/HQR in 2 Jahren nachfragen... ;)

    Every man has a right to his opinion, but no man has a right to be wrong in his facts :!:
    ...just my 2 cent... ;)