Lasermessung

  • Hallo zusammen,
    auf der Rückfahrt aus dem Weserbergland bin ich in Holzminden von einer Brücke gebltzt (gelasert) worden. Leider war ich etwas zu schnell. Außerhalb geschlossener Ortschaft 100 km/h erlaubt, abzüglich Toleranzwerte 34 km/h zu schnell. Ich muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich davon ausgegangen bin, dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Es waren zwei Fahrspuren für meine Richtung vorhanden. Leider nicht für die Gegenrichtung, dort war nur eine Fahrspur vorhanden.
    Meine Frage lautet: Bei Lasergeräten muss m.E. nach eine gerade Fläche zur Messung vorhanden sein. Bei PKW's dient hierzu das Kfz.-Kennzeichen vorne. Wie ist es bei der VFR? Hat jemand damit Erfahrung?
    Gruß
    Wolf


    Wenn der Blitz zuckt kurz und hell, war die VFR mal wieder schnell!

  • 1. bist du denn auf der Geraden gefahren oder in der Kurve? Obwohl man selbst dort theoretisch lasern kann.

    Der Polizist benötigt nur irgendeine Reflektierende Fläche am Fahrzeug zur Messung.

    Schwer wirds erst wenn man Slalom fährt 8)

    2. Hast du nicht geschrieben ob die dich nur aufgeschrieben haben oder ob du angehalten wurdest. Wenn sie dich bloß aufgeschrieben haben, brauchst doch bloß sagen, dass du nicht gefahren bist...

    Hubraum geht vor Wohnraum :thumbup:

  • Moin Wolf,

    In der Motorrad News Heft 8/2012 ist auf Seite 9 ein Anwalt wegen des gleichen Problems zu Wort gekommen. Falls Du das Heft nicht hast kann ich Dir das am Wochende mal einscannen und hier hochladen.

    Gruß Karsten

  • Moin Moin,

    im großen ganzen gings darum das die Anwälte in so einer Situation nur die Einhaltung der Messvorschriften und die Qualifikation der Beamten überprüfen können.Das Interessanteste war das in einem Greichtsurteil bei einem bestimmten Gerät eine zulässige Entfernung für die Messung auf 30-150 Meter eingegrenzt wurde.Wie gesagt, morgen bin ich wieder zu Hause.Dann werd ich mal den betreffenden Teil hir reinstellen.

    Gruß Karsten

  • 2. Hast du nicht geschrieben ob die dich nur aufgeschrieben haben oder ob du angehalten wurdest. Wenn sie dich bloß aufgeschrieben haben, brauchst doch bloß sagen, dass du nicht gefahren bist...

    Bei Lasermessungen wir man i m m e r angehalten, da ja k e i n Foto gemacht wird.

    Gruß Hondafan

  • Hallo,

    gehe davon aus das du angehalten wurdest, ist mir auch passiert vor ca 3 . Wochen ,
    Ergebnis 3 Punkte und 1 Monat , wurde von hinten gelasert. Keinerlei Chance dem
    zu entgehen.

    Also trag es wie ein Mann

    lorduli

  • Hallo Karsten, vielen Dank für den Artikel. Den Anhörungsbogen habe ich erhalten, es handelt sich bei meiner Messung allerdings um ein anderes Gerät. Ich werde mal hören, was mein Anwalt sagt.
    Gruß Wolf

  • Na dann drück ich mal die Daumen das Deinem Anwalt noch was Schlaues einfällt.Ansonsten bleibts wohl bei einem nicht unerheblichen Bußgeld und drei Punkten.Es sei den Du bist vorbelastet innerhalb der letzten 12 Monate.Mein Sohn hatte mal dieses Problem mit der Vorbelastung.Ist aber durch Zahlung eines höheren Bußgeldes (ca. 2,5 facher Regelsatz) um das Fahrverbot herumgekommen. War aber eine ziemlich lange Verhandlung mit der Bußgeldstelle. Der Arbeitgeber musste dabei noch eine Bestättigung ausstellen das er ohne Führerschein seinen Job verlieren würde.

    Den man Kopf hoch.

    Gruß Karsten