Tour mit Kontakt

  • Fakt ist natürlich, dass man mehr oder minder dem Gutdünken des Richters ausgesetzt ist. Da können auch bei exakt gleichen Umständen völlig gegensätzliche Urteile bei rauskommen.

    Auch das mit dem Mädel, die sich so furchtbar erschrocken hat. Ja was soll der Überholende denn bitte am Ortsschild machen, wenn nicht nach dem Überholvorgang wieder einscheren und auf 50 abbremsen? Da könnt' ich dann dem Richter, der die Geschwindigkeitsübertretung und den Sturz mit einander verknüpft...
    Ich hab auch schon mal nem anderen Biker an der Tanke gesagt, dass das Überholmanöver von grade nicht hätte sein müssen, da hab ich auch den Lenker verrissen weil ich mich erschrocken hab. Aber das dann dem anderen vorzuwerfen ist doch ballaballa. Da hat man einfach selber nicht richtig aufgepasst.

    Und grade bei Gruppenfahrten wäre ich ganz GANZ vorsichtig, was ich vor'm Richter sage. So weit ich weiß, muss eine "richtige" Gruppenfahrt mit markiertem Frond- und End-Fahrer stattfinden und ab ner bestimmten Größe sogar angemeldet sein. Ansonsten fährt jeder für sich und man hat sich nur "zufällig" getroffen und ist hinter einander her gefahren. Ich meine, das mal sinngemäß so im Zusammenhang mit Unfällen innerhalb der Gruppe gelesen zu haben.

    PKW und Motorrad auf der Straße sind wie Stein und Wasser im Fluss. Das Wasser zürnt nicht dem Stein.

  • @ alle
    wie man deutlich merkt, differieren die Meinungen doch stark ,
    und ich vermute mal, das die Urteile sich genau so gestalten.
    Wer Recht bekommen hat, hat halt Glück, einen guten Anwalt,
    einem ihm wohlgesonnennen Richter usw. gehabt.
    Justizia ist halt manchmal ungerecht oder blind, für die, welche kein Recht bekommen .
    oder : mal verliert man, mal gewinnen die anderen ;)
    Kalle

    Wer länger lebt ist kürzer tot