Das Geht zu weit...als Strafe das Motorrad einziehen.

  • Jahaa Michael. Der Staat wird niemals dein Fahrzeug einbeziehen, wenn du mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden bist. Auch nicht, wenn dies wiederholt auftritt.
    Ich kann mich an einem Fall erinnern, wo keine Todesfolge stattgefunden hat. Da hat der Fahrzeughalter in seinem Caddy einen Tank eingebaut, größer 1 Kubik. Und dann ist dieser Herr auf Einkaufsfahrt gegangen. Hat Diesel im großen Stiel ausgeliehen (Das war seine Aussage). Dieses Fahrzeug wurde einbehalten, da selbst bei einem Rückbau eine bauartbedingte Zulassung des Fahrzeuges nicht erteilt worden wäre. Und er hat nicht nur einmal Diesel ausgeliehen.

    Gruß

    Pieke

    (Ich bin eins mit der Maschine :whistling: , und die Maschine ist mit mir :D )

  • wenn du mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden bist. Auch nicht, wenn dies wiederholt auftritt.


    puh.....dann bin ich ja beruhigt....ähm 10kmh zu viel.... :whistling: :whistling: :saint: weiss garnicht ob ich das soo genau ablesen kann.....man wird nicht jünger....... :thumbup:

    Dat Leben ist schön aber teuer, man kann es auch billiger haben, aber dann ist es nicht mehr so schön.( Verfasser unbekannt)

    Gruß
    Michael

  • Auch auf die Gefahr hin hier geächtet zu werden:
    Bei solch drastischer Gefährdung Unbeteiligter ist die Enteignung der richtige und einzig wirksame Weg!
    Zu Viele fahren trotz abgenommener Fahrerlaubnis. Die Gefahr erwischt zu werden ist sehr gering und
    solche Fahrer würden eher erneut Leben gefährden um diesem zu entgehen.
    Es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand nachts auf der Landstraße oder BAB oder eben in der Stadt das Limit missachtet. Wir alle wissen, dass der Anhalteweg mit steigender Geschwindigkeit nicht proportional
    steigt:

    Anhalteweg(Gefahrenbremsung im besten Fall FAUSTFORMEL) = Reaktionsweg + (Bremsweg/2) = V/10 + (V/10 * V/10 / 2)

    Bei oftmals gefahrenen 55 Km/h also 20,63 m
    bei 70 sind es bereits 31,5 m
    bei 100 absolut unübersichtliche 60 Meter!

    "Du" musst bereits aus 60 Metern Entfernung erkennen, dass ein Partyrückkehrer die (im für "dich" besten Fall) für ihn rote Ampel überqueren wird.
    Dieses drastische Beispiel, weil gerade Fußgänger besonderen Schutz erleben. Seine Missachtung der roten Ampel wirkt weniger strafverschärfend als "deine" Missachtung der Geschwindigkeit!
    Bei 50km/h würde ein solcher Unfall für alle Beteiligten erheblich glimpflichere Auswirkungen haben.
    Ich denke, in einem Fall wie diesem, ist die Enteignung der richtige Weg. Es greifen nicht nur der Entzug der Fahrerlaubnis und die Verfahrenskosten plus Geldstrafe, sondern auch der Angriff auf das "Prestigeobjekt".
    Dass auch keine unbeteiligten Personen mehr das "Prestigeobjekt" fahren können ist ebenfalls vorteilhaft:
    Es kann keinen "Märtyrertum" geben (die Maschine fährt ja eben nicht mehr im Bekanntenkreis und der Betroffene muss sich hoffentlich eher auch mit "Anfeindungen" auseinandersetzen. Dieses Möpp kann nicht mehr von Freunden oder Familie genutzt werden -> ein weiterer Denkanstoß das eigene Verhalten mit den Konsequenzen für die Zukunft zu überdenken, zu verändern.

    Ein trauriges Beispiel bzgl. Fahrverhalten lasen wir alle ebenfalls dieser Tage.
    Mein aufrichtiges Beileid an dieser Stelle!
    Jeder Unfall ist einer zu viel.

    Ich kannte ihn nicht, habe aber die ein und andere Zeile über seine Kurven hier gelesen.
    Nicht jedes Unglück ist vermeidbar.
    Wir können jedoch alle daran arbeiten, die Konsequenzen möglichst gering zu halten.

  • Interessant ist vielleicht noch der Vergleich, wenn ich eine Vollbremsung bei 50 km/h mache komme ich nach 10-12 Meter zum stehen. Welche Geschwindigkeit habe ich noch an dem Punkt wenn ich mit 70 bremse????
    Immernoch 50km/h

    Konzentriere dich auf was du willst.Nicht was du nicht willst.Denn das ziehst du in dein Leben.Bob Lemon

  • Ein Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit und Personenschaden, lässt deine Ordnungswidrigkeit zu einer vorsätzlichen Straftat werden.

    Konzentriere dich auf was du willst.Nicht was du nicht willst.Denn das ziehst du in dein Leben.Bob Lemon

  • Interessant ist vielleicht noch der Vergleich, wenn ich eine Vollbremsung bei 50 km/h mache komme ich nach 10-12 Meter zum stehen. Welche Geschwindigkeit habe ich noch an dem Punkt wenn ich mit 70 bremse????
    Immernoch 50km/h


    Nor der Vollständigkeit halber noch ein Vergleich, zwischen 50 und 30 km/h (Thema "Zone-30")
    Alleine der Reaktionsweg bei 50 km/h ist länger als der gesamte Anhalteweg bei 30 km/h.
    Ergo: Aufprallgeschwindigkeit 50 km/h oder vorher zum Stehen kommen - man hat es selber in der Hand.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Das Moped fällt nur um, wenn es zu langsam ist... (Fred Pfänder)

  • Es ist ohnehin sinnvoll, das Motorrad auf den/die Partner/in anzumelden - und vice versa. Zum einen erspart einem das eine Enteigung,
    aber auch im Falle eines Unfalles kann das hilfreich sein, weil ihr als Fahrer eines Motorrades, das euch nicht gehört, Zeuge seid und nicht Geschädigter.

  • Es ist ohnehin sinnvoll, das Motorrad auf den/die Partner/in anzumelden - und vice versa. Zum einen erspart einem das eine Enteigung,
    aber auch im Falle eines Unfalles kann das hilfreich sein, weil ihr als Fahrer eines Motorrades, das euch nicht gehört, Zeuge seid und nicht Geschädigter.


    Gefährliches Teilwissen:
    Die Einziehung nach "Rennen" (315f StGB) richtet sich nach 74a StGB, wonach das Fahrzeug nicht zwingend dem Täter/Fahrer gehören muss.
    Im Falle eines Unfalls ist das total unerheblich, da zwischen Zeuge und Geschädigtem nicht unterschieden wird. Der Geschädigte ist grundsätzlich auch Zeuge.
    Ein verletzter Fahrer ist auch immer ein Geschädigter und Zeuge.
    Wenn das Motorrad auf den Partner zugelassen ist, wird er z.B. auch zur Verantwortung gezogen bei erloschener Betriebserlaubnis und abgefahrenen Reifen (Ermächtigung zum Führen als Halter...).

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Das Moped fällt nur um, wenn es zu langsam ist... (Fred Pfänder)

  • Interessant ist vielleicht noch der Vergleich, wenn ich eine Vollbremsung bei 50 km/h mache komme ich nach 10-12 Meter zum stehen. Welche Geschwindigkeit habe ich noch an dem Punkt wenn ich mit 70 bremse????
    Immernoch 50km/h

    Bekannter Hut!! Verdeutlicht aber den Unterschied zwischen 50 km/h und 70 km/h sehr sehr gut!

    Kurven sind die wohl erotischste Verbindung zwischen zwei Punkten!!!

    Grüße aus der Grafschaft
    Hermann

  • Nocheinmal vom Anfang: Wer so Moped fährt gehört nicht mehr auf die Strasse und es ist richtig wenn das Moped / Auto usw eingezogen wird. Solche Idioten sorgen dafür das Mopedfahrer nur noch als Raser gesehen werden. Ich erlebe jeden Tag wie die Leute sich vorwärstbewegen auf den Straßen, ob Jung oder Alt, D-Kennzeichen oder sonstwoher und frage mich oft genug wie wurde die Fahrerlaubnis erteilt oder hat man alles vergessen( Rettungsgasse, Blinker, Rechtsfahrgebot, usw ) . Ich fahre auch gerne mal schneller als erlaubt, aber nicht so :/

    Gruß Thomas

  • Soso schneller als erlaubt fahren,wahrscheinlich um mit möglichst hohen Zeitgewinn an das Ziel zu kommen.

    Wenn man manche Gesetze bis zum erbitterten nutzt.
    Würde ich jetzt sagen.
    Nimmst du an einem Rennen gegen dich selber Teil.
    Und weil du ja ein Rennen fährst kann man dich enteignen und in den Knast schicken.

    (Nicht ganz ernst gemeint)

  • Es ist ohnehin sinnvoll, das Motorrad auf den/die Partner/in anzumelden

    Oder einfach vernünftig fahren :!:

    Gruß Claus

    "Als Gott sah das nicht jeder Motorrad fahren kann , erfand er für den Rest Fußball"

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
    Walter Röhrl

  • Zitat von Blackrunner

    Oder einfach vernünftig fahren

    Sowieso. Aber was hat das eine mit dem anderen zu tun? Es geht doch um die grundsätzliche Frage, was du von der Wegnahme eines Gegenstandes, dessen Eigentümer du nicht bist, hältst.

  • Hatte ich weiter oben schon erklärt Silent. :)

    Gruß Claus

    "Als Gott sah das nicht jeder Motorrad fahren kann , erfand er für den Rest Fußball"

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
    Walter Röhrl

  • Zitat von 'Blackrunner

    Hatte ich weiter oben schon erklärt Silent.

    Danke, du musst mir nichts erklären. Ich bin einfach anderer Meinung als du. Jemanden, der sich im Straßenverkehr wie die Sau benimmt, zu bestrafen, geht für mich völlig in Ordnung. Jemandem, der sich im Straßenverkehr wie die Sau benimmt, ein Fahrzeug wegzunehmen, das ihm nicht gehört (und damit ggf. einen unbeteiligten Dritten zu bestrafen) ist nicht akzeptabel. Jetzt kapiert?

  • Das ist ja das schöne hier Silent. Jeder kann hier seine Meinung kundtun und das ist gut so. Aber sein Motorrad oder Auto auf die Frau oder Bekannte/n zuzulassen und dann fröhlich draufloszudonnern ist die eine Sache. Die andere ist eie Mithaftung des Halters. Und die gibt es auch noch. Letzendlich entscheidet ein Richter wie gross die Halterhaftung ist und wenn du Pech hast ist das Fahrzeug weg. Um es einfacher zu machen: Du leihst dir bei deinem Kumpel eine Pistole und legst jemanden um. Glaubst du im Ernst dein Kumpel kriegt die Waffe wieder?
    Und wenn ein Moped als Waffe benutzt wird soll das anders sein?

    Aber egal Silent , ist halt meine Meinung und du hast deine und das soll es jetzt auch gewesen sein.

    Gruß Claus

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    Walter Röhrl